Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Berufskraftfahrer neben dem Führerschein 
besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen, und zwar durch eine Grundqualifikation 
bei Neueinsteigern und durch eine regelmäßige Weiterbildung, die auch für erfahrene Berufskraftfahrer vorgeschrieben 
ist.
Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer 
Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.
Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder 
Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D 
oder DE erforderlich ist. 
Für Unternehmer besonders interessant: Das Bundesamt für Güterverkehr fördert unter bestimmten Voraussetzungen die
 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Kraftfahrer mit bis zu 70%! 
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LKW Aus- und Weiterbildung